Der Teilnehmer soll über eine abgeschlossene technische, naturwissenschaftliche Berufsausbildung (jeweils mindestens zwei Jahre) und über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verfügen.
Die Teilnehmer werden befähigt, die Funktion des Laserschutzbeauftragten in einem Unternehmen auszuüben. Die folgenden Schwerpunkte bilden die Grundlagen der Veranstaltung:
• Phys. Grundlagen der Lasertechnik
• Biologische Wirkung von Laserstrahlung
• Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik,
• Normen und Richtlinien
• Laserklassen, Grenzwerte, Gefährdungen (direkte/indirekte)
• Auswahl und Durchführung von Schutzmaßnahmen
• Aufgaben und Verantwortung des Laserschutzbeauftragten im Betrieb
• Inhalte und Beispiele zur Gefährdungsbeurteilung
• Einfache rechnerische Übungen zur Ermittlung von Grenzwerten und Sicherheitsbereichen sowie zur Auslegung von Schutzbrillen
Der Kurs schließt mit einer schriftlichen Prüfung (Multiple-Choice-Test) ab. Erfolgreiche Teilnehmer haben die Fachkenntnisse als Laserschutzbeauftragter gemäß OStrV erlangt.
8 h inkl. Prüfung