Geförderte Weiterbildung ist sowohl für Arbeitsuchende und Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber von großem Interesse. Sie verhilft Arbeitsuchenden zu besseren Chancen am Arbeitsmarkt, Arbeitnehmern zu besseren Aussichten im bestehenden Arbeitsverhältnis und Arbeitgebern zu Wettbewerbsvorteilen durch qualifiziertere Mitarbeiter.
Für alle drei Personengruppen gibt es passende Förderprogramme für die berufliche Weiterbildung durch den Bund und zum größten Teil zusätzlich auch durch das entsprechende Bundesland.