Bundesweite Programme:
Individuelle Förderung von Beschäftigten
Die Bundesagentur für Arbeit fördert die Aus- und Weiterbildung für Beschäftigte in Unternehmen, unabhängig vom Lebensalter, von der Betriebsgröße und vom Berufsabschluss.
Diese Fördermöglichkeit für Ausbildungen und für berufliche Weiterbildungen ist allerdings an bestimmte Anforderungen geknüpft:
- Die vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Aus- und Weiterbildungen gehen über Anpassungsfortbildungen hinaus, die lediglich arbeitsplatzbezogen und kurzfristig sind.
- Liegt ein Berufsabschluss (Ausbildungsdauer mind. 2 Jahre) bei den Beschäftigten vor, muss dieser mindestens 2 Jahre zurückliegen.
- Die Weiterbildungsmaßnahme dauert mindestens 120 Stunden. Diese müssen nicht am Stück absolviert werden, sondern können auch in Modulen nach und nach erfolgen.
- Die Maßnahme und der Träger sind für die Förderung nach AZAV zugelassen.
Gefördert werden können je nach Betriebsgröße bis zu 100 % der Weiterbildungskosten. Zudem sind Zuschüsse bis zu 100 % des Arbeitsentgeltes für die Freistellung während der Qualifizierung je nach Unternehmensgröße möglich.