Gutachten kommen immer dann zur Ausführung, wenn
a) die an einem Projekt beteiligten Parteien der Auffassung sind, dass die vertraglich vereinbarte Soll- nicht der tatsächlich erbrachten z. B. Ist-Qualität, -Konformität oder -Leistung entspricht oder
b) ein Schaden bereits eingetreten ist.
Gutachten werden somit von der beauftragenden Partei oft auch verwendet, um juristische Auseinandersetzungen vorzubereiteten.
Im Auftrag von natürlichen Personen (Privatkunden) oder juristischen Personen (Unternehmen und Behörden) führt die GSI mbH NL SLV München mit ihren hochqualifizierten und erfahrenen Gutachterinnen und Gutachtern, die unterschiedlichsten Arten von Gutachten durch.
Da Gutachten ein fester Bestandteil unserer weltweiten Inspektionstätigkeiten sind, sind hier auch die Grundsätze der Inspektion zu beachten.
Gutachten haben somit immer zum Ziel, eine verbindliche Aussage zu einer oder mehreren Sachfragen zu treffen. Dafür muss zunächst eine Bestandsaufnahme erfolgen, der sich oft weitergehende spezielle Untersuchungen, die sich an den ersten Befunden orientieren, anschließen.
Die abschließende Aussage, welche für Laien verständlich und für Fachleute vollständig nachvollziehbar sein muss, beruht dann auf der sachverständigen Interpretation und abschließenden Beurteilung aller ermittelten Ergebnisse durch den Gutachter.
Unsere GSI mbH NL SLV München -Gutachterinnen und Gutachter werden, da sie über eine umfassende Erfahrung in ihrem Fachgebiet verfügen, daher regelmäßig zu unseren Kundinnen und Kunden gerufen, um Gutachten durchzuführen.
Die erfahrenen Gutachterinnen und Gutachter der GSI mbH NL SLV München wissen genau, was, wo und wie zu berücksichtigen und zu untersuchen ist.
Zusätzlich können die Gutachterinnen und Gutachter der GSI mbH NL SLV München auch auf ein großes Team von Expertinnen und Experten aus den verschiedensten Fachrichtungen zurückgreifen, um die ermittelten Daten zu interpretieren und zu bewerten.
In Abhängigkeit davon, wer die Auftraggeberin oder der Auftraggeber für ein Gutachten ist oder zu welchem Zeitpunkt ein Gutachten erstellt wird, kommen unterschiedliche Begriffe vor: