Ist bereits ein Schaden eingetreten, kommt das sogenannte Schadensgutachten zum Tragen. Hierbei geht es darum, zunächst einmal den vorhandenen Schaden einschließlich aller erkennbaren Einflussfaktoren möglichst umfassend aufzunehmen. Dies kann auch eine Probenentnahme notwendig machen.
Gutachten zu einem Schaden können sowohl von einem Gericht als auch von Privatpersonen oder Unternehmen in Auftrag gegeben werden. Je nach Auftraggeber wird dann wieder zwischen einem Privatgutachten oder einem Gerichtsgutachten unterschieden.