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GSI – Gesellschaft für Schweißtechnik international mbH
Niederlassung SLV München
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Schiedsgutachten

Im deutschen Recht besteht die Möglichkeit, die Bestimmung der Leistung einem Dritten zu überlassen. Entscheiden sich die Parteien dazu und treffen eine für alle Beteiligten verbindliche Vereinbarung, einzelne strittige Fragen verbindlich durch einen unabhängigen und neutralen Dritten klären zu lassen, spricht man von einem Schiedsgutachten, das nicht mit einem Schiedsverfahren verwechselt werden darf.

Grundsätzlich gilt für die Parteien, dass die durch das Gutachten bestimmte Leistung für die Parteien verbindlich ist, wenn wenn eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde. Die verbindliche Wirkung kann nur noch dann von einem Gericht aufgehoben werden, wenn

Der Vorteil dieser Regelung liegt darin, dass die Parteien gemeinsam und einvernehmlich z. B. festlegen können, dass eine GSI mbH NL SLV München Mitarbeiterin oder ein GSI mbH NL SLV München Mitarbeiter als Sachverständige oder Sachverständiger tätig sein soll, was seine Aufgaben und Pflichten sind, wie er vorgehen soll etc.


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