Eine Bauüberwachung (auch Fertigungsüberwachung oder Third-Party-Inspection genannt) stellt sicher, dass das zu fertigende Produkt den Spezifikationen des Bestellers sowie den Anforderungen der anzuwendenden Normen und Regelwerke entspricht.
Produktqualität
Die Qualifizierung eines Herstellers/Fertigers hat oft mit der Qualität eines gefertigten Produktes nichts zu tun. Daher kann der Bauherr nicht immer davon ausgehen, dass das Produkt automatisch seinen bestellten Anforderungen entspricht. Bei vielen Fertigungsprozessen lässt sich die Qualität am fertigen Produkt nicht mehr prüfen. Somit ist eine kontinuierliche Überwachung der einzelnen Prozessschritte zwingend erforderlich.
Terminsicherheit
Dadurch werden Abweichungen/Unstimmigkeiten frühzeitig erkannt und es können Gegenmaßnahmen und Korrekturen ergriffen werden. Zusätzlich ist der Bauherr über den Fortschritt der Fertigung in allen Herstellungsphasen informiert.
Warum bei uns?
Bei uns bekommen Sie weltweit alles aus einer Hand. Unsere Inspektoren verfügen über eine schweißtechnische, prüftechnische und korrosionsschutztechnische Ausbildung. Aufgrund unserer Tätigkeiten als unabhängige Inspektionsstelle nach ISO/IEC 17020 haben wir umfassende Erfahrung und Fachwissen in den anzuwendenden Normen und Regelwerken für die Durchführung der Inspektionstätigkeiten in o. g. Überwachungsbereichen. Für Durchführung erforderlicher Prüfungen greifen wir auf die Fachkompetenz unseres nach ISO/IEC 17025 akkreditierten Prüflabors zurück.
Ebenso bieten wir Ihnen auch Unterstützung durch Inspektionen vor Ort, durch Untersuchungen in unserem Prüflabor oder durch unsere Aus- und Weiterbildung von Personen, wenn bei der laufenden Fertigung bereits Probleme aufgetaucht sind (wie z. B. falsches Material, fehlende Zulassungen/Qualifizierungen etc.).
So früh wie möglich
Melden Sie sich so früh wie möglich bei uns, also noch vor der Vergabe des Auftrags. Wir erkennen bereits in Ihren Ausschreibungen, Spezifikationen und Zeichnungen mögliche Fehlerquellen.
Es ist nie zu spät
Ist der Auftrag bereits vergeben, setzen wir Ihre Anforderungen in den Herstellwerken und auf den Baustellen um. Während dieser Phase stehen wir Ihnen stets beratend zur Seite. Dies schließt auch Überwachungen auf der Baustelle mit ein.
Sie hatten keine Fertigungsüberwachung und haben nun ein Problem?
Melden Sie sich bei uns. Wir haben bisher in den meisten Fällen eine Lösung gefunden.
Von der Unterstützung vor der Vergabe der Aufträge bis hin zur Endabnahme — wir sind für Sie da.
Sofern Sie als Hersteller an Präqualifizierungen bzw. öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen möchten, werden in der Regel zusätzliche Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten durch die jeweils gültige Fassung der "ZTV-ING" festgelegt. Demnach werden Sie als Hersteller verpflichtet, für die vorgesehene Fremdüberwachung nur Prüf- bzw. Überwachungsstellen (Third Party Inspection) einzubinden, welche die Einhaltung der entsprechenden Anforderungen der ZTV-ING (Teil 1, Anhang A) gewährleisten können. Auf Basis unserer vorhandenen Akkreditierungen (z.b. nach DIN EN ISO/IEC 17020) und Benennungen (z.B. als PÜZ-Stelle nach Landesbauordnung und Notified Body nach Druckgeräterichtlinie) werden die vorgenannten Anforderungen von uns für viele verschiedene Anwendungsbereiche erfüllt. Gehen Sie daher kein unnötiges Risiko ein und setzen Sie mit uns auf den richtigen Partner.