Für viele Bauprodukte, auch für den Stahlbau und Metallbau, existieren bis heute keine harmonisierten europäischen Normen. In diesem Fall erfolgt eine Zertifizierung, Überwachung und/oder das Prüfen von Produkten auf Grundlage der Bauordnungen der Länder (Landesbauordnungen) der BRD.
Für die jeweiligen Tätigkeiten als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach den Landesbauordnungen wurde die GSI mbH, NL SLV München mit der Kennnummer BAY23 benannt.
Ob die SLV als Prüfstelle, Überwachungsstelle oder Zertifizierungsstelle einzuschalten war, hing in der Vergangenheit von dem in der Bauregelliste oder im betreffenden Verwendbarkeitsnachweis (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis, Zustimmung im Einzelfall) vorgeschriebenen Übereinstimmungsnachweis (zukünftig Übereinstimmungsbestätigung) ab.
Durch die Einführung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) ergeben sich inzwischen die entsprechenden Vorgaben aus dieser. Die MVV TB fasst die Bauregelliste und die Musterliste der technischen Baubestimmungen zusammen. Die MVV TB 2017/1 wurde von allen Bundesländern, mit Ausnahme von Saarland und Mecklenburg-Vorpommern, bereits baurechtlich eingeführt.
Für Zertifizierungen im Geltungsbereich der Bauproduktverordnung (EU) Nr. 305/2011 arbeiten wir mit der nach DIN EN ISO/IEC 17065 akkreditierten Zertifizierungsstelle DVS Zert GmbH zusammen.
In diesem Zusammenhang wird durch die SLV München die Werkseigene Produktionskontrolle des Herstellers nach folgenden Regelwerken überprüft und durch die DVS Zert GmbH bei positivem Ergebnis zertifiziert:
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung.