Hinter dem Kürzel „CE“ verbirgt sich „Conformité Européenne“ (französisch: „Europäische Gemeinschaft“). Die CE-Kennzeichnung besagt, dass ein mit CE gekennzeichnetes Produkt die Anforderungen der jeweils zutreffenden gültigen EU-Richtlinien und Verordnungen erfüllt. Das Produkt kann in jedem Mitgliedstaat der EU betrieben und vermarket werden.
Zum Schutz der Verbraucher und um den Warenverkehr im vereinten Europa zu ermöglichen, hat die Europäische Union für unterschiedlichste Produkte Anforderungen in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsaspekte festgelegt.
Im Rahmen der erstmaligen Bereitstellung des Produktes auf dem Europäischen Binnenmarkt (Inverkehrbringung) muss vom Hersteller gewährleistet werden, dass diese Aspekte im vollen Umfang erfüllt werden.
Für Produkte und Maschinen, die beispielsweise unter folgende Richtlinien bzw. Verordnungen fallen, ist im Rahmen der Inverkehrbringung eine CE-Kennzeichnung verpflichtend:
Durch die CE-Kennzeichnung dokumentieren Sie als Hersteller die Konformität mit allen geltenden, zutreffenden EU-Richtlinien und Verordnungen auf Basis eines positiv durchgeführten Konformitätsbewertungsverfahrens.
Der Hersteller bringt üblicherweise das CE-Kennzeichen eigenverantwortlich an und erklärt, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
In einigen Richtlinien schreibt der Gesetzgeber das Mitwirken eines unabhängigen und dafür notifizierten Prüf- und Zertifizierungsinstituts (Notified Body) vor. In diesem Fall übernimmt die GSI - Gesellschaft für Schweißtechnik International mbH die Rolle der notifizierten Stelle (Notified Body, Kennnummer 1182) und hilft Ihnen als Hersteller, allen Vorschriften gerecht zu werden.
Das Produkt durchläuft ein mehrstufiges Konformitätsbewertungsverfahren, welches mindestens folgende Punkte berücksichtigt:
Die CE-Kennzeichnung hat dauerhaft Bestand, da sie für ein Produkt gilt. Bei Änderungen am Produkt muss ein neues Konformitätsverfahren durchgeführt werden.
Eine Konformitätserklärung ist die schriftliche Bestätigung des Herstellers, dass sein Produkt alle Anforderungen der zutreffenden EU-Richtlinien erfüllt.
Unterliegt ein Produkt einer EU-Richtlinie bzw. Verordnung, so ist eine CE-Konformitätserklärung erforderlich. Sie ist Teil der technischen Dokumentation und muss bei Anforderung durch eine Aufsichtsbehörde innerhalb kurzer Zeit zur Verfügung gestellt werden können.
Die zuständigen Marktaufsichtsbehörden dürfen solche Kontrollen vornehmen.
Wir, die GSI - Gesellschaft für Schweißtechnik International mbH, Notifizierte Stelle mit der Kennnummer 1182, sind für verschiedene EU-Richtlinien und Verordnungen zugelassen und unterstützen Sie als Hersteller während des gesamten Konformitätsprozesses, damit Sie Ihre Produkte möglichst rasch mit der CE-Kennzeichnung versehen und europaweit vermarkten können.