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GSI – Gesellschaft für Schweißtechnik international mbH
Niederlassung SLV München
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CE-Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung,  ein Buch mit sieben Siegeln?  Nein.

Hinter dem  Kürzel „CE“  verbirgt sich  „Conformité Européenne“ (französisch: „Europäische Gemeinschaft“). Die CE-Kennzeichnung besagt, dass ein mit CE gekennzeichnetes Produkt die Anforderungen der jeweils zutreffenden gültigen EU-Richtlinien und Verordnungen erfüllt.  Das Produkt kann in jedem Mitgliedstaat der EU betrieben und vermarket werden.

Warum die CE-Kennzeichnung?

Zum Schutz der Verbraucher und um den Warenverkehr im vereinten Europa zu ermöglichen, hat die Europäische Union für unterschiedlichste  Produkte Anforderungen in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsaspekte festgelegt.
Im Rahmen der erstmaligen Bereitstellung des Produktes auf dem Europäischen Binnenmarkt (Inverkehrbringung) muss vom Hersteller gewährleistet werden, dass diese Aspekte im vollen Umfang erfüllt werden.
Für Produkte und Maschinen,  die beispielsweise unter folgende Richtlinien bzw. Verordnungen fallen, ist im Rahmen der Inverkehrbringung eine CE-Kennzeichnung verpflichtend:

Was bedeutet eine „CE-Kennzeichnung“

Durch die CE-Kennzeichnung dokumentieren Sie als Hersteller die Konformität mit allen geltenden, zutreffenden EU-Richtlinien und Verordnungen auf Basis eines positiv durchgeführten Konformitätsbewertungsverfahrens. 

Wer vergibt das  „CE-Kennzeichen“?

Der Hersteller bringt üblicherweise das CE-Kennzeichen eigenverantwortlich an und erklärt, dass  alle gesetzlichen Anforderungen  erfüllt sind.
In einigen Richtlinien schreibt der Gesetzgeber das Mitwirken eines unabhängigen und dafür notifizierten  Prüf- und Zertifizierungsinstituts (Notified Body) vor. In diesem Fall übernimmt die GSI - Gesellschaft für Schweißtechnik International mbH die Rolle der notifizierten Stelle (Notified Body, Kennnummer 1182) und hilft Ihnen als Hersteller, allen Vorschriften gerecht zu werden.

Wie erhält Ihr Produkt die erforderliche Zulassung?

Das Produkt durchläuft ein mehrstufiges Konformitätsbewertungsverfahren, welches mindestens folgende Punkte berücksichtigt:

  • Ermittlung der EU-Anforderungen für Ihr Produkt,
  • Prüfung, ob Ihr Produkt den spezifischen Anforderungen entspricht,
  • Prüfung ob, die Einbindung einer notifizierten Stelle notwendig ist,
  • spezifische Produktprüfungen nach den Vorgaben der zutreffenden Richtlinie bzw. Verordnung,
  • Erstellung der technischen Dokumentation und
  • CE-Kennzeichnung sowie Verfassen der Konformitätserklärung.

Ist die CE-Kennzeichnung dauerhaft gültig?

Die CE-Kennzeichnung hat dauerhaft Bestand, da sie für ein Produkt gilt.  Bei Änderungen am Produkt muss ein neues Konformitätsverfahren durchgeführt werden.

Was bedeutet die CE-Konformitätserklärung?

Eine Konformitätserklärung ist  die schriftliche Bestätigung des Herstellers, dass sein Produkt alle Anforderungen der zutreffenden EU-Richtlinien erfüllt.

Wann ist eine  CE-Konformitätserklärung erforderlich?

Unterliegt ein Produkt einer EU-Richtlinie bzw. Verordnung, so ist eine CE-Konformitätserklärung erforderlich. Sie ist Teil der technischen Dokumentation und muss bei Anforderung durch eine Aufsichtsbehörde innerhalb kurzer Zeit zur Verfügung gestellt werden können.

Wer kontrolliert die CE-Kennzeichnung?

Die zuständigen Marktaufsichtsbehörden dürfen solche Kontrollen vornehmen.

Wir unterstützen Sie!

Wir, die GSI - Gesellschaft für Schweißtechnik International mbH, Notifizierte Stelle mit der Kennnummer 1182, sind für verschiedene EU-Richtlinien und Verordnungen zugelassen und unterstützen Sie als Hersteller während des gesamten Konformitätsprozesses, damit Sie Ihre Produkte möglichst rasch mit der CE-Kennzeichnung versehen und europaweit vermarkten können.

Ansprechpartner

SLV München